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Negativzinsen: Kündigungswelle kurz vor der Zinswende?

Zwei gegenläufige Veränderungen finden gerade parallel statt. Auf der einen Seite sucht die EZB nach der richtigen Ausfahrt in Richtung Zinswende. Auf der anderen schlagen sich die seit 2014 zu entrichtenden Einlagezinsen langsam ihren Weg bis zum Bankkunden frei. Es stellt sich die Frage: Droht auf den letzten Metern vor der Zinswende eine Kündigungswelle?


Negativzinsen: Kündigungswelle kurz vor der Zinswende?

Die Geschäftsbanken stecken in der Zwickmühle. Was sollen sie tun? Die Kosten der Einlagefazilität in Form von Negativzinsen an den Bankkunden weitergeben oder doch auf die Zinswende abwarten. Keine leichte Entscheidung für die Kreditinstitute. Denn gegenwärtig ist unklar, in welchem Zeitraum eine Anhebung des Zinssatzes vorgesehen ist. 

Von Negativzinsen und Freibeträgen

Erst kürzlich wurde eine Untersuchung des Vergleichsportals Verivox veröffentlicht, der zufolge immer mehr Banken ihre Belastungen an Neukunden weitergeben. Allein innerhalb des letzten Jahres stieg die Zahl der Kreditinstitute, die ein Verwahrentgelt verlangen, von 281 auf 449. Das entspricht einer Zunahme von 50 Prozent. 

Die Bemessung von Freibeträgen wurde im Zuge der Betrachtung ebenfalls beleuchtet, also die Frage, ab welcher Geldsumme ein Verwahrentgelt erhoben wird. Verivox konnte an dieser Stelle einen ähnlichen Trend feststellen, denn die Grenzen werden enger. Im Betrachtungszeitraum verdoppelte sich die Zahl der Banken, die schon bis zu einem Wert von 50.000 Euro Gebühren erheben. Aus Sicht der Kunden sind demnach längst Kleinsparer und nicht nur Kontoinhaber mit einem großen Vermögen betroffen. 

Besonders heikel ist in diesem Zusammenhang der Umgang mit Bestandskunden. Schließlich sind langlebige Geschäftsbeziehungen ein wichtiges Asset. Gleichwohl gingen auch hier namhafte Geldhäuser dazu über, den Kunden vor die Wahl zu stellen, entweder andere Anlageprodukte in Anspruch zu nehmen, Negativzinsen zu akzeptieren oder eine neue Bank zu suchen. Die Postbank oder die Stadtsparkasse Düsseldorf gerieten in die Schlagzeilen, weil sie einigen Kunden, die sich dieser Praxis verweigerten, eine Kündigung aussprachen. 

Dabei ist rechtlich keineswegs geklärt, inwieweit Negativzinsen an den Endverbraucher weitergegeben werden dürfen. Aktuelle Verfahren, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführt wurden, lassen Zweifel daran aufkommen. Das Landesgericht Düsseldorf entschied etwa, dass separate Entgelte nicht berechnet werden dürfen. In Berlin untersagt das Landgericht sogar jegliche Form von Verwahrungsentgelten. 

Kommt die Zinswende?

Die alles entscheidende Frage wird derweil an einer anderen Stelle geklärt. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) verhandelt zeitnah über die Umsetzung der Zinswende, wodurch die Ursache für Verwahrentgelte entfiele. Glaubt man den Informationen der FAZ, soll bereits um die Ostertage über die mögliche Anhebung des Leitzinses entschieden werden. Fakt ist, der Druck auf die oberste europäische Währungsbehörde wächst mit jedem weiteren Prozentpunkt der Inflation. 

Zuletzt äußerten die ehemaligen Chefvolkswirte der EZB, Jürgen Stark und Otmar Issing, sowie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Marcel Fratzscher ihren Unmut über die Politik der Zentralbank. Sie werfen Präsidentin Christine Lagarde vor, zu langsam zu reagieren. Die Situation erfordert ihrer Einschätzung nach ein schnelles Handeln und eine entsprechende Zinsanhebung. Nur so ließe sich eine Stagflation verhindern, wie sie sich in den USA während der Ölkrise der 70er ereignete. 

Selbst die schärfsten Kritiker gehen allerdings davon aus, dass die EZB den Leitzins anpassen wird. Es ist jedoch der Zeitpunkt, über den spekuliert wird. Einerseits ist es strittig, ob Lagarde von der ausgerufenen Reihenfolge abweichen wird, also zuerst die Anleihekäufen zu beenden und dann den Leitzins zu erhöhen. Andererseits wird gemutmaßt, ob die Erweiterung des Instrumentenkastens auch weichere Lösungen erlaubt, etwa durch eine Konditionierung des Anleihekaufprogramms. 

Banken sollten daher gut überlegen, ob die Weitergabe von Negativzinsen an den Kunden zum jetzigen Zeitpunkt eine intelligente Entscheidung ist. Nicht nur werden Bestandskunden vergrault, auch mangelt es an Rechtssicherheit. Und diejenigen, die ihre Kunden bereits vor die Entscheidung gestellt haben, sollten evaluieren, ob sich Kündigungen Wochen oder Monate vor der Zinswende tatsächlich lohnen. Denn es lässt sich nicht nur schlechte Presse vermeiden, sondern auch die Frage des Treibers hinter der Kündigungsentscheidung – war es Konsequenz oder hat sie möglicherweise die Not getrieben? 

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