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1909: Der Postscheck und bargeldloses Bezahlen in Deutschland

Ware nur gegen Bargeld? Das ist längst überholt. Doch wie kam es eigentlich, dass wir heute mit Karte, per Handy oder sogar mit einem Chip unter der Haut bezahlen können? Machen Sie eine Zeitreise und erfahren Sie, wie alles mit dem Postscheck begann.


Hand mit Füllfederhalter schreibt auf einen Postscheck
Zeitreise ins Jahr 1909: Der Weg zum bargeldlosen Bezahlen.

Ware gegen Bargeld: Das ist seit Jahrhunderten die erste Regel beim Handel. Doch der Ruf, bargeldlos zu bezahlen wurde 1876 auch in Deutschland laut. Nach der Gründung der Deutschen Reichsbank 1875 gab es zwar bereits den flächendeckenden Giroverkehr, doch nicht alle konnten ihn nutzen. Nur reiche Bürger und große Unternehmen konnten diese Zahlungsweise wirklich verwenden. Der Mann von der Straße hingegen hatte keinen Zugang dazu. Der Grund: Um ein Konto einrichten zu können, brauchte man mindestens 1.000 Mark.

Erst die Deutsche Reichspost, gegründet 1871, begann den Zahlungsverkehr auch für die „kleinen Leute“ zu ermöglichen. Die ersten Bemühungen, Überweisungs- und Scheckverkehr für die Allgemeinheit leicht zugänglich zu machen, wie ein erster Gesetzentwurf von 1885 es versuchte, wurden zunächst abgewiesen. Doch als die Einführung des Postschecks in Bayern, Baden-Württemberg und Österreich gelang, begann auch die Einleitung der neuen Bezahlweise im Reichsgebiet.

13 Postämter im ganzen Land

Um die neue Zahlungsmethode umzusetzen, wurden Postscheckämter im gesamten Land eingerichtet. Neun im Reichsgebiet, drei in Bayern und eines in Baden-Württemberg. Doch ihre Funktion wurde auf den reinen Zahlungsverkehr beschränkt, sodass keine Konkurrenz mit dem deutschen Sparkassenwesen entstand.

Zugang zu dem neuen Zahlungsverkehr und dem Postscheck hatten laut der Postscheckverordnung, die am 1. Januar 1909 eingeführt wurde, Personen, Firmen oder Behörden. Allerdings musste dazu ein Antrag gestellt werden, damit ein Konto im Postscheckamt eröffnet wurde. Die Zuständigkeiten wurden über den Wohnort geklärt, jedoch konnte ein Kunde auch bei einem anderen oder gleich bei mehreren Postämtern Konten eröffnen und Zahlungen über einen Postcheck durchführen.

Deutsche Reichspost als vertraute Anlaufstelle

Alle Bürger sollten die Möglichkeit haben bargeldlos zu bezahlen und Erspartes sollte auf die Bank gebracht werden. Dieses Ziel hatte das Postgesetz, das Kaiser Wilhelm im Jahre 1909 beschloss. Doch die Skepsis der Menschen war groß. Dabei gab es viele Vorteile: Zahlungen ohne Bargeld waren weitaus kostengünstiger und die Deutsche Reichspost bot die Möglichkeit, flächendeckend Menschen zu erreichen. Wer es gewohnt war Pakete und Briefe zu verschicken, kannte die Poststellen und verband ein gutes Image mit der Post. Dieses Vertrauen sollte nun auf den Überweisungsverkehr und das bezahlen mittels Postscheck abstrahlen und den Menschen die Angst nehmen.

Während Unternehmen die praktische Methode zunehmend nutzten und lieber einen Postscheck anstelle von Bargeld versandten, hielten sich Privatpersonen zunächst noch davon fern. Die Unsicherheit, ob eine Karte mit Zahlen tatsächlich bares Geld fließen lassen konnte, war groß. Doch die Zahlen sprachen eine klare Sprache. Bereits 1935 brach die Kontenanzahl durch die Millionengrenze.

Leistungen und Gebühren

Waren es vor der Postscheckverordnung noch 1.000 Mark, die auf dem Konto angelegt werden mussten, reichten danach bereits 100 Mark aus. Diese Reduzierung ermöglichte es vielen Menschen ein Konto zu eröffnen und den, zu der Zeit revolutionären, bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die sogenannte Stammablage war ein festgelegter Betrag, der auf dem Konto verbleiben musste, doch alles Guthaben darüber hinaus, konnte frei genutzt werden. Überweisungen wurden als Formulare in Briefen versandt und Auszahlungen als Scheckformulare ausgegeben.

Doch auch Gebühren gehörten zum Alltag. Wurde eine Zahlkarte genutzt, um Bargeld einzuzahlen, fielen je nach Betrag einige Pfennige an Zahlungsgebühren an und Überweisungen kosteten drei Pfennig. Dennoch wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr immer populärer.

Vom Postscheck zur Girokarte

Im Laufe der Jahre gab es viele Änderungen des Postscheckgesetzes. Gebühren wurden mal erhöht oder gesenkt und am 1. Oktober 1950 kam die Einführung des Dauerauftragdienstes hinzu. Seit dem 1. Juli 1954 wurden die Postscheckgebühren durch die Verordnung für Gebühren im Postwesen geregelt und 1970 wurde sie außer Kraft gesetzt. Bis heute gelten die neue Postscheckordnung (BGBI. S. 1057) und die Postscheckgebührenordnung (BGBI. S. 1057). Erst durch diese Verordnungen war es möglich, mit elektronischen Daten zu arbeiten und das Bezahlen durch Girokarten zu nutzen.

Und wie wird die Zukunft des Zahlungsverkehrs aussehen?

Wie sind eigentlich die aktuellen Payment-Trends? Auch wenn viele am Bargeld hängen und ebenso viele Menschen gegen die Abschaffung des Bargelds sind – klar ist: Bargeld ist out. Selbst an der Kasse bezahlen immer mehr Menschen per Karte, mit dem Handy oder gleich mit einem implantierten Datenchip in der Haut. Plattformen wie Google oder Apple bieten bereits Konten an und Banken haben neue Konkurrenz. Der Zahlungsverkehr wird sich immer weiter verändern. Die Frage ist nur: Wie?