Im Recht. Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter

Bildnachweis: Droemer
Autor: Thomas Fischer
Euro: 19,99
330 Seiten, gebunden
IBAN: 978-3-426-27685-3
Droemer
Von Philipp Scherber
Seit Januar 2015 verfasst Thomas Fischer eine wöchentlich erscheinende Kolumne auf zeit-online. Dort kommentiert der Bundesrichter die Zusammenhänge zwischen Strafrecht und aktuellen politischen und gesellschaftlichen Phänomenen. Ob Terrorismus, Flüchtlingskrise oder das Gewaltmonopol des Staates: Fischers Beiträge sind vielfach sehr erhellend, zumeist aber auch sehr frustrierend. Durch gleichsam originelle wie quälende Vergleiche bleibt neben dem Genuss der unterhaltenden Formulierung auch der bittere Beigeschmack der brutalen Realität.
„Hilfmittel der Jurisprudenz ist die Sprache“
In einem sehr lesenswerten Vorwort diskutiert der Autor die Lage der öffentlichen Kommunikation über das Strafrecht und die Aufgaben und Nicht-Aufgaben von Juristen. Die Vermittlung von Sachkenntnis nennt er als essentielle Voraussetzung für eine Teilhabe am juristischen Diskurs und daher auch als Hauptaufgabe seiner Texte. Dabei veranschlagt er für sein Werk nicht, als Lehrbuch herhalten zu können, und bezeichnet seine Beiträge als „schlaglichtartig, assoziativ und subjektiv.“ Aber sollte ein Bundesrichter sich von diesen Attributen nicht tunlichst fernhalten? Als Vorsitzender eines Prozesses sicher. In der öffentlichen Debatte ist es ihm jedoch gestattet, eine Meinung zu haben und diese auch zu kommunizieren.
„Kein Empörungsbuch“
Die vier großen Abschnitte des Buchs befassen sich jeweils mit den Zusammenhängen zwischen Recht und Politik, Freiheit, Gesetz(gebung) und Richtern. Nicht selten geht es hierbei auch um Begrifflichkeiten und deren Wirkungen. Für die Öffentlichkeit macht es einen großen Unterschied in ihrer Wahrnehmung, ob der Staat gegen Missstände und Verbrechen lediglich juristisch vorgeht oder ob er einen Krieg gegen Terrorismus, Geldwäsche oder Korruption ausruft. Außerdem besteht eine hohe Verunsicherung in der Zuweisung von Schuld und Verantwortung, sobald ein Sachverhalt größere Dimensionen erhält. Ein Totschlag mit Augenzeugen ist leichter zu beurteilen als die Kausalitäten der Finanzkrise.
„Strafrecht umfasst die gesamte gesellschaftliche Wirklichkeit“
Was hat das vorliegende Buch zum Strafrecht mit der Bankbranche zu tun? Nichts – und alles. Böse Zungen würden bemerken, dass sich in trauriger Regelmäßigkeit Banker vom Schalter bis in die Führungsetagen vor Gerichten zu verantworten haben. Sollte sich der Leser nun an die noch immer laufenden Verfahren gegen Breuer, Ackermann, Fitschen und Co. erinnert fühlen, ist dies weder beabsichtigt noch zufällig, sondern unvermeidlich. Doch auch ganz abseits dieser medienwirksamen Prozesse gegen Top-Manager können die Ausführungen Fischers – wenn schon nicht zu einem Umdenken – so doch zumindest zu einem Nachdenken führen. Einem Nachdenken vor allem über eine rechtliche und gesellschaftliche Verantwortung, die nicht am eigenen Gartenzaun, am Bankschalter oder an der Tür des Vorstandsbüros endet. Denn wozu das Übertreten und auch schon das Ausdehnen von Regularien bis zur Grenze des Erlaubten führen, hat uns die Finanzkrise mit all ihren weltwirtschaftlichen und sozialen Folgeerscheinungen deutlich vor Augen geführt.
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