Bevormundung erwachsener Bürger

In einer freiheitlichen Grundordnung müsste die Eigenverantwortlichkeit des Menschen eine Selbstverständlichkeit sein. Doch wenn Pleiten die Öffentlichkeit erregen, tragen immer die anderen die Schuld. Im Gegenzug zum Weißen Kapitalmarkt unterliegen Anlagen auf dem Grauen Kapitalmarkt keiner inhaltlichen Prüfung der BaFin. Das Adjektiv „grau“ ist eigentlich, so die die Bundesbehörde, nicht ganz richtig. Hier finden sich…


In einer freiheitlichen Grundordnung müsste die Eigenverantwortlichkeit des Menschen eine Selbstverständlichkeit sein. Doch wenn Pleiten die Öffentlichkeit erregen, tragen immer die anderen die Schuld.

Im Gegenzug zum Weißen Kapitalmarkt unterliegen Anlagen auf dem Grauen Kapitalmarkt keiner inhaltlichen Prüfung der BaFin. Das Adjektiv „grau“ ist eigentlich, so die die Bundesbehörde, nicht ganz richtig. Hier finden sich Anlagen, die so schillernd sind wie Regenbogenfarben. Da hat sie gar nicht mal so unrecht. Auf diesem Anlagemarkt finden sich solide KMUs, so manche Start-ups finden hier ihr Kapital und auch die Energiewende wird zum großen Teil über diesen Markt finanziert. Da diese Anlagen nicht inhaltlich geprüft werden, versucht so mancher Scharlatan, hier Geld für seine gewagten Projekte zu sammeln. Manchmal haben die Anleger Glück, manchmal nicht. Tritt das Anlegerpech in Erscheinung, schreien die meisten nach der Politik. Haben Sie Glück, finden sie es eine Unverschämtheit, dass Vater Staat den Gewinn abzapft und seine Steuern verlangt. Schließlich hat man mit seinem Geld die Wirtschaft angekurbelt und neue Jobs geschaffen – das muss reichen.

Regierung reagiert auf öffentliche Empörung
Es finden sich aber immer wieder Anleger, die von Finanzierung wenig bis gar nichts verstehen, aber dennoch meinen, Geld profitabel anlegen zu müssen. Besonders besorgniserregend wird es, wenn sie mit ihrer Anlage vermeintlich Gutes tun. Prokon dürfte hier als bekanntestes Beispiel gelten. Auf den Windkraftanlagenbauer zurückzugreifen, ist in diesem Kontext mehr als passend. Es dient nicht nur als abschreckendes Beispiel für eine von der Ideologie geblendeten Investitionen. Die Pleite ist ein Musterexempel, wie wirtschaftliche Misserfolge auf die Politik ausstrahlen. Schließlich war es gerade diese Insolvenz, welche einen öffentlichen Aufschrei der Empörung nach sich zog und den Gesetzgebe, zwang schnell nachzuziehen.
Einen Tag nach Karnevalsbeginn setzte sich das Kabinett zusammen, um über neue Bestimmungen zum besseren Schutz der Anleger zu beraten. Heraus kam ein Wunderwerk an Paternalismus und Bevormundung.

Keine Außenwerbung mehr
Vorgesehen ist, dass für Anlagen, die auf dem Grauen Kapitalmarkt feilgeboten werden, nur noch ein eingeschränktes Werben möglich ist. In Printprodukten dürfen sie noch die Werbetrommel schlagen, im Netz dagegen nur, wenn die Werbung neben einem Artikel platziert ist, der einen Wirtschaftsbezug aufweist. Wie sehr dieser Gesetzesvorschlag aus den Erfahrungen der Prokon-Pleite geprägt ist, lässt sich an der weiteren Einschränkung erkennen: Es darf keine Außenwerbung mehr platziert werden, worunter auch das Verbot in Bussen und Bahnen fällt. Da, wo noch geworben werden darf, müssen deutliche Warnhinweise angegeben sein. So wie man es von Zigarettenpackungen kennt. Auch soll eine Prospektpflicht verbindlich eingeführt werden.

Bevormundung erwachsener Bürger
Ob das alles was bringt? Jeder Mensch ist im Grunde immer noch seines eigenen Glückes Schmied. Es ist seine Pflicht, sich nicht blindlings auf vermeintlich gute Tipps und Ratschläge zu verlassen. Warum nur informieren sich so viele Menschen ausführlich über Smartphones, Tablets, HD-Screen etc.? Sobald es aber ans Geld geht, soll die Verantwortung an der Garderobe abgegeben werden. Dann sind es die anderen, welche einen um das eigene Geld gebracht haben. Vollkommen zurecht weist der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ) diese Maßnahmen als eine „Bevormundung erwachsener Bürger“ und als „pressefeindliche Regulierung“: Gewiss, sie als Lobbyvertreter stellen sich schützend vor ihren Klientel. Es ist ihre Pflicht, für deren Interessen zu kämpfen. Aber auch abgesehen davon, sind solche Verbote bzw. bevormundende Gebote nicht zielführend. Die vermeintlichen renditebringenden Anlagen kursieren als Geheimtipp weiter – die Gier erledigt den Rest. Bekanntlich frisst Gier Hirn. Diese anthropologische Konstante wird auch nicht durch Werbeverbote aufgehoben.

Anbieter von Finanzprodukten sind nicht dem Altruismus verpflichtet
Nicht betroffen von diesem Werbeverbot soll die Finanzierung von Start-ups sein, soziale Projekte und genossenschaftliche Projekte. Die Exekutive zeigt damit, dass sie um die Bedeutung des Grauen Kapitalmarktes für Kapitalbeschaffung weiß. Jedem, der hier Geld anlegt, ist gut geraten, sich vorher zu informieren und sich nicht von Hochglanzbroschüren oder exorbitant hohen Renditeversprechen verführen zu lassen. Nicht umsonst rät BaFin-Präsidentin Elke König zu Vorsicht. In den folgenden Punkten ist ihr vorbehaltlos zuzustimmen. Es gibt einen Zusammenhang zwischen hohem Risiko und versprochener Rendite. Anbieter auf den Finanzmärkten, unabhängig ob beaufsichtigt oder nicht, sind keine Wohltäte und sind auch nicht altruistisch. Das müssen sie auch nicht sein. Privatanlegern ist gut geraten, wenn sie nur in Produkte investieren, deren Geschäftsmodell sie auch verstehen. Generell ist ihnen auch geraten, wenn sie eine gesunde Skepsis ist an den Tag legen. Anleger sollten zudem in Anlageentscheidungen mindestens genauso viel Zeit investieren wie beim Kauf eines neuen Smartphones.